(29. Dezember 2010)
In den Gewässern der Interessengemeinschaft Mittellandkanal (IGM)
wurden Wolgazander gefangen. Der Wolgazander ist keine heimische Fischart und es besteht die Gefahr, das er sich mit unserem heimischen Zander “ vermischt“. Daher gilt für die Gewässer der IGM folgende Regelung:
Alle gefangenen Wolgazander müssen gleich nach dem Fang betäubt und getötet werden. Weitere Infos stehen im Anhang und werden bei der Fortbildung in WOB mitgeteilt. Diese Maßnahme ist mit LAVES, Dr. Arzbach, so vereinbart worden. Die Unterscheidung zwischen Zander und Wolgazander steht ebenfalls im Anhang. Bitte teilen Sie Ihren Mitgliedern aber nur die Unterscheidung:
- Fangzähne gleich Zander
- Keine Fangzähne gleich Wolgazander
Mit freundlichen Grüßen
Michael Dumka, Gewässerwart
Unterschiede
Körperteil | Zander | Wolgazander |
Maul | Fangzähne (Hundszähne) an Ober- und Unterkiefer | keine Fangzähne (Hundszähne) |
Maulspalte | bis hinter die Augen geschlitzt | reicht nur bis zur Augenmitte |
Seitenlinie | 75-100 Schuppen | 72-75 Schuppen |
Kiemendeckel | ohne Schuppen | mit Schuppen |
Körper |
8-12 dunkle Streifen, die sich unterhalb der Seitenlinie in Flecken auflösen |
5-7 deutliche dunkle Streifen, bis zum Bauchansatz |
1. Rückenflosse | hoch (niedriger als beim Wolgazander) | sehr hoch (höher als beim Zander) |
Kein Mindestmaß und keine Schonzeit; die Wolgazander unter Barsche wie folgt eintragen: WZ und Stückzahl |